FEP Fahrzeugelektrik Pirna GmbH, Pirna, Hugo-Küttner-Str. 8, 01796 Pirna. Die Verschmelzung wurde am 11.09.2013 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
FEP Fahrzeugelektrik Pirna GmbH, Pirna, Hugo-Küttner-Str. 8, 01796 Pirna. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2013 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der Amphenol Automotive GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Pirna (Amtsgericht Dresden, HRA 8261) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
FEP Fahrzeugelektrik Pirna GmbH, Pirna, Hugo-Küttner-Str. 8, 01796 Pirna. Bestellt: Geschäftsführer: Wetmore, Ed, Trumbull, Connecticut/USA, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
FEP Fahrzeugelektrik Pirna GmbH, Pirna, Hugo-Küttner-Str. 8, 01796 Pirna. Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2012 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. .
FEP Fahrzeugelektrik Pirna GmbH, Pirna, Hugo-Küttner-Str. 8, 01796 Pirna. Die Gesellschaft hat am 27.02.2012 mit der Amphenol Automotive GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Pirna (Amtsgericht Dresden HRA 8261) einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 19.03.2012 zugestimmt.
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