FEPRO-Technik Sondermaschinen GmbH, Rheda-Wiedenbrück, Kupferstr. 3, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hans von der Heyde GmbH & Co. KG am 13.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
FEPRO-Technik Sondermaschinen GmbH, Rheda-Wiedenbrück, Kupferstr. 3, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.07.2010 mit der Hans von der Heyde GmbH & Co.KG mit Sitz in Hasbergen (Amtsgericht Osnabrück, HRA 200282) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FEPRO-Technik Sondermaschinen GmbH, Rheda-Wiedenbrück, Kupferstr. 3, 33378 Rheda-Wiedenbrück.Bestellt als Geschäftsführer: Tälkers, Ludger, Wietmarschen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
FEPRO-Technik Sondermaschinen GmbH, Rheda-Wiedenbrück, Kupferstr. 3, 33378 Rheda-Wiedenbrück.Geschäftsanschrift: Kupferstr. 3, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 05.02.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.02.2009 und der Gesellschafterversammlung der Arnold Michels Vermögens- und Verwaltungs-GmbH vom 05.02.2009 Teile ihres Vermögens als Sachgesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Arnold Michels Vermögens- und Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück (Amtsgericht Gütersloh, HRB 8113) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FEPRO-Technik Sondermaschinen GmbH, Rheda-Wiedenbrück, Kupferstr. 3, 33378 Rheda-Wiedenbrück.Nicht mehr Geschäftsführer: Michels, Arnold, Betriebsleiter, Rheda-Wiedenbrück. Bestellt als Geschäftsführer: Tillner, Thomas, Hasbergen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.