FERCHAU Holding GmbH, Gummersbach (Schützenstr. 13, 51643 Gummersbach). Die Entragung der durch Umwandlung entstandenen neuen Gesellschaft ist am 10.09.2007 erfolgt (Amtsgericht Köln, HRA 25283).
FERCHAU Holding GmbH, Gummersbach (Schützenstr. 13, 51643 Gummersbach). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.08.2007 im Wege des Formwechsels in die FERCHAU Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Gummersbach umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.