Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
21 |
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Prokura erloschen
Holland, Maximilian, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
13.07.2023
Thimm |
20 |
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Prokura erloschen
Drehmann-Westermann, Henrik, Hamburg,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
27.04.2023
Thimm |
HRB 112143: FFG FINANZCHECK Finanzportale GmbH, Hamburg, Admiralitätstraße 60, 20459 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 19.01.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 112143: FFG FINANZCHECK Finanzportale GmbH, Hamburg, Admiralitätstraße 60, 20459 Hamburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dehde, Hannah Maria, Reinbek, * ‒.‒.‒‒; Drehmann-Westermann, Henrik, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Friedheim, Moritz, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Holland, Maximilian, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 112143: FFG FINANZCHECK Finanzportale GmbH, Hamburg, Admiralitätstraße 60, 20459 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der finanzcheckPRO GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 140770) und der FVG FINANZCHECK Versicherungsvergleiche GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 115034) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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