HRB 70305 B: FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService GmbH, Berlin, Wilhelmstraße 140, 10963 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Wilm, Claus-Josef
HRB 70305 B: FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService GmbH, Berlin, Wilhelmstraße 140, 10963 Berlin. Geschäftsführer: 3. Kufahl, Björn, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Schmidt, Axel Peter
FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService GmbH, Berlin, Wilhelmstraße 140, 10963 Berlin. Prokura: 1. Schmidt, Axel Peter, * ‒.‒.‒‒, Potsdam; Einzelprokura.
SPD-Reiseservice GmbH, Berlin(Wilhelmstraße 140, 10963 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Der mit der Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Aufhebungsvereinbarung vom 22./23. 11 2007 mit Wirkung zum 31.12.2007 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, dessen Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
SPD-Reiseservice GmbH, Berlin(Wilhelmstraße 140, 10963 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Reisebüro im Willy-Brandt-Haus GmbH mit Sitz in Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 59032, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..