HRB 23286: FFS Bank GmbH, Stuttgart, Neckarstr. 137 - 139, 70190 Stuttgart. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 04.09.2018 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 23286: FFS Bank GmbH, Stuttgart, Neckarstr. 137 - 139, 70190 Stuttgart. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.07.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.07.2018 aus ihrem Vermögen den Vermögenteils Betriebsrentenverpflichtungen im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "AMH Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 11595) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 23286: FFS Bank GmbH, Stuttgart, Neckarstr. 137 - 139, 70190 Stuttgart. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.08.2018 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Frey Financial Services GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 23850) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 23286: FFS Bank GmbH, Stuttgart, Neckarstr. 137 - 139, 70190 Stuttgart. Prokura erloschen: Petersen, Anja, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
HRB 23286: FFS Bank GmbH, Stuttgart, Neckarstr. 137 - 139, 70190 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt II § 5 (Stammkapital), § 6 (Verfügung über Geschäftsanteile), Abschnitt III § 8 (Eignungsvoraussetzungen), Abschnitt IV Ziffer 4 (Abstimmung), Abschnitt V Ziffer 1 (Zuständigkeit des Aufsichtsrats) und Abschnitt V Ziffer 5 (Vergütung) beschlossen.
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