FFS Capital AG, Steinhagen (von-Stauffenberg-Straße 6 a, 33803 Steinhagen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Franke Marketing AG, Amtsgericht Bielefeld HRB 38750, vormals First Fond Service AG, AG Gütersloh HRB 6863, am 24.08.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
FFS Capital AG, Steinhagen (von-Stauffenberg-Straße 6 a, 33803 Steinhagen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 22.03.2006 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.03.2006 mitder First Fond Service AG (Amtsgericht Gütersloh, HRB 6863) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.