FGD GmbH, Mannheim, Hubenstr. 11, 68305 Mannheim.Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Mannheim, 4 IN 170/10) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
FGD GmbH, Mannheim (Weinheimer Str. 62, 68309 Mannheim). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.04.2008. Gegenstand: Die Montage von Fassaden und Fassadenelementen sowie von vorgefertigten Teilen, Handel mit Bauelementen sowie die Beratung in diesen Bereichen. Die Gesellschaft kann alle damit zusammenhängenden Geschäfte tätigen und sich an anderen Unternehmen des gleichen oder ähnlichen Geschäftszweiges in jeder geeigneten Form beteiligen oder solche Unternehmen erwerben oder Zweigniederlassungen errichten. Tätigkeiten, welche die Eintragung in die Handwerksrolle voraussetzen, werden nicht ausgeführt, bzw. an autorisierte Handwerksbetriebe vergeben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden. Geschäftsführer: Starek, Dariusz, Mannheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.