HRB 9039: FGI Fareast-Germany Investitions- GmbH, Aachen, Rütscher Straße 209, 52070 Aachen. Das Löschungsverfahren wird eingestellt, da eine vollständige Vermögenslosigkeit der Gesellschaft nicht feststeht. Der Verbleib des Stammkapitals ist ungeklärt.
HRB 9039: FGI Fareast-Germany Investitions- GmbH, Aachen, Rütscher Straße 209, 52070 Aachen. Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Dies erscheint angezeigt, weil die Gesellschaft offenbar seit längerer Zeit keine geschäftlichen Vorgänge mehr abwickelt. Es wird Ihnen Gelegenheit gegeben, binnen drei Monaten gegen die Absicht der Löschung Widerspruch einzulegen und eventuell Belege über noch vorhandenes Vermögen vorzulegen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
FGI Fareast-Germany Investitions- GmbH, Aachen (Rütscher Straße 209, 52070 Aachen). Durch rechtskräftige Verfügung des Registergerichts gemäß § 144 a FGG vom 02.07.2007 ist ein wesentlicher Mangel des Gesellschaftsvertrags festgestellt. Die Gesellschaft ist gemäß § 60 GmbHG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
FGI Fareast-Germany Investitions- GmbH, Aachen (Rütscher Straße 209, 52070 Aachen). Gemäß § 144 a Abs. 2 und Abs. 4 FGG wird festgestellt, dass die Gesellschaft an einem zur Auflösung gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG führenden Mangel leidet, weil die Bestimmung des Firmensitzes im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG nichtig ist.
FGI Fareast-Germany Investitions- GmbH, Aachen (Rütscher Straße 209, 52070 Aachen).Die Firma FGI Fareast Germany Investitions- GmbH (Amtsgericht Aachen HRB 9039) ist unter der dem Registergericht bekannten Anschrift in Aachen nicht mehr zu erreichen. Auch der Geschäftsführer ist nicht erreichbar. Das Registergericht geht daher davon auszugehen, dass die Gesellschaft ihren Sitz in Aachen aufgegeben hat. Gemäß §§ 144a Abs. 1 und 4 FGG hat das Registergericht eine GmbH aufzulösen, wenn der Gesellschaftsvertrag einen erheblichen Satzungsmangel aufweist. Dies ist der Fall, wenn wie vorliegend der im Gesellschaftsvertrag bestimmte Gesellschaftssitz nicht mehr vorhanden ist, § 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG. Der Gesellschaft und ihrem Geschäftsführer wird daher aufgegeben, binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Verfügung nachzuweisen, dass die Gesellschaft ihren Sitz tatsächlich in Aachen hat, d.h. das dort Geschäftsräume befindlich sind oder innerhalb der Frist die Unterlassung durch Widerspruch gegen diese Verfügung zu rechtfertigen. Andernfalls hat das Gericht den Mangel der Satzung festzustellen. Wird diese Feststellung rechtskräftig, wird hierdurch die Gesellschaft nach § 60 Abs. 1 Ziff. 6 GmbHG aufgelöst; dies wird sodann auch im Handelsregister eingetragen.