HRB 26092: FH Verpachtungs GmbH, Köln, Am Neuenhof 4 a, 50997 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.11.2020 mit der FH Fruit Holding GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 50531) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 26092: FH Verpachtungs GmbH, Köln, Am Neuenhof 4 a, 50997 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.11.2020 mit der K. Noppeney Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 4953) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 26092: VIBU PLUS Gesellschaft für betriebswirtschaftliche Beratung mbH, Köln, Am Neuenhof 4 a, 50997 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: FH Verpachtungs GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Verpachtung des früheren Geschäftsbetriebs der mittlerweile auf die Gesellschaft verschmolzenen, vormals im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln eingetragenen FH Verpachtung GmbH, der im Import und Export sowie Handel jeder Art von Obst, Südfrüchten, Gemüsen und anderen Produkten bestand, mit den Aktiva und Passiva an andere Unternehmen sowie die Beteiligung an Gesellschaften jeder Rechtsform und die Verwaltung eigenen Vermögens sowie sämtliche hiermit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Geschäfte.
HRB 26092: VIBU PLUS Gesellschaft für betriebswirtschaftliche Beratung mbH, Köln, Am Neuenhof 4 a, 50997 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 Euro zum Zwecke der Verschmelzung mit der FH Verpachtungs GmbH, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 45324) beschlossen. 75.000,00 EUR.
HRB 26092: VIBU PLUS Gesellschaft für betriebswirtschaftliche Beratung mbH, Köln, Am Neuenhof 4 a, 50997 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.06.2015 mit der FH Verpachtungs GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 45324) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen