Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsregelung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
8 |
b)
Geschäftsanschrift:
Möckernstraße 49, 10963 Berlin |
|
|
|
|
a)
14.10.2022
Ruck |
HRB 33127 B: FHM Hotel Management GmbH, Berlin, Hardenbergstraße 20, 10623 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Hardenbergstraße 20, 10623 Berlin
FHM Hotel Management GmbH, Berlin, Bundesallee 185, 10717 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Bundesallee 185, 10717 Berlin Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.02.2013 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 7 (Jahresabschluss)..
FHM Hotel Management GmbH, Berlin, Bundesallee 39-40 a, 10717 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 281.000 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.08.2010 ist das Stammkapital zum Zwecke der Verschmelzung mit der AML Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 95678) um 25.000 EUR auf 281.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital)..
FHM Hotel Management GmbH, Berlin, Bundesallee 39-40 a, 10717 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die AML Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 95678) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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