HRB 140244: FHS Förder- und Hebesysteme GmbH, Hoykenkamp, Fockestr. 53, 27777 Ganderkesee. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Eberhardt, Svenja, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit Svenja Eberhardt: Pascal, Fuhrmann, Berne, * ‒.‒.‒‒; Veldboer, Martin, Bremen, * ‒.‒.‒‒.
FHS Förder- und Hebesysteme GmbH, Hoykenkamp, Fockestr. 53, 27777 Ganderkesee. Nicht mehr Geschäftsführer: Sprick, Jörg, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Gehre, Peter, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
FHS Förder- und Hebesysteme GmbH, Hoykenkamp, Fockestr. 53, 27777 Ganderkesee.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2010 mit der Interlift GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 120582 B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
FHS Förder- und Hebesysteme GmbH, Hoykenkamp, Fockestr. 53, 27777 Ganderkesee.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2010 mit der MT Technology GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 120158 B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
FHS Förder- und Hebesysteme GmbH, Hoykenkamp, Fockestr. 53, 27777 Ganderkesee.Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2009 hat die Umstellung des Stammkapitals von DEM 6.000.000,00 auf EUR 3.067.751,29 sowie weiterhin die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals in vereinfachter Form um 2.457.751,29 EUR auf 610.000,00 EUR beschlossen. Geschäftsanschrift: Fockestr. 53, 27777 Ganderkesee. Stammkapital nun: 610.000,00 EUR.