FIB Makler GmbH, Judenbach, Siedlungsstraße 11, 96515 Judenbach. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2013 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Sonneberg. Änderung der Geschäftsanschrift: Untere Marktstr. 33, 96515 Sonneberg.
FIB Makler GmbH, Judenbach, Siedlungsstraße 11, 96515 Judenbach. Die Gesellschafterversammlung vom 18.09.2013 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über: Darlehen, Finanzierungen, die Vermittlung von Immobilien und die Vermittlung von Versicherungen.
FIB Makler GmbH, Judenbach, Siedlungsstraße 11, 96515 Judenbach. Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2013 hat die Änderung des § 8 (Verfügung über Geschäftsanteile) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
FIB Makler GmbH, Sonneberg, Siedlungsstraße 11, 96515 Judenbach. Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz), 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) und 7 (Gesellschafterbeschlüsse) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Judenbach. Geschäftsanschrift: Siedlungsstraße 11, 96515 Judenbach. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Czoßek, Torsten, Sonneberg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Brückner, David, Judenbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
FIB Makler GmbH, Sonneberg (Feldstraße 27, 96515 Sonneberg). Die Gesellschafterversammlung vom 05.09.2007 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: ist die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über: - Darlehen, Finanzierungen, - die Vermittlung von Immobilien und - die Vermittlung von Versicherungen sowie - den Erwerb von Investmentanteilen. Im Rahmen der vorstehenden Geschäftstätigkeit erbringt die Gesellschaft ausschließlich die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 Investmentgesetz (sog. "Single-Hedge-Fonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. 2) Die Gesellschaft kann darüber hinaus alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck dienen, insbesondere andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und deren Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. 3) Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge abzuschließen.
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