Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
a)
FIBONA HR Solutions GmbH
c)
die Gesellschaft plant, organisiert und führt
sämtliche internen und externen
Weiterbildungsangebote der FIBONA
GmbH und der mit der FIBONA GmbH
verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG)
durch. Sie führt Events im Rahmen der
Personalentwicklung der FIBONA GmbH
und der mit der FIBONA GmbH
verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG)
durch und erbringt
Personaldienstleistungen aller Art für die
FIBONA GmbH und für die mit der FIBONA
GmbH verbundenen Unternehmen (§ 15
AktG). Personaldienstleistungen nach dem
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sind
ausgeschlossen. |
|
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Fürst, Tobias, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma)
sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. |
a)
12.03.2024
Rothe
b)
Fall 14 |
HRB 21084: Premium Properties Verwaltungs GmbH, Wiesbaden, Humboldtstr. 6, 65189 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.02.2019 mit Ergänzung vom 22.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.02.2019 und 22.05.2019 mit der Goldstein Airport Park Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Taunusstein (Amtsgericht Wiesbaden HRB 22565) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 21084: Premium Properties Verwaltungs GmbH, Wiesbaden, Humboldtstr. 6, 65189 Wiesbaden. Personenbezogene Daten (Name) geändert, nun: Geschäftsführer: Köllmann, Sven, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 21084: Premium Properties Verwaltungs GmbH, Wiesbaden, Humboldtstr. 6, 65189 Wiesbaden. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Bach, Bernd, Udenheim, * ‒.‒.‒‒; Köllmann, Susanne, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Anders, Sven, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 21084: Innside Premium Hotel Dresden Verwaltungs GmbH, Wiesbaden, Humboldtstr. 6, 65189 Wiesbaden. Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Premium Properties Verwaltungs GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.09.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Premium Properties GmbH mit dem Sitz in Taunusstein (Amtsgericht Wiesbaden HRB 25628) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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