FILTRAL Verwaltungs GmbH, Fürth (Siegelsdorfer Str.1, 90768 Fürth). Die Verschmelzung wurde am 01.06.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth HRA 6208).
FILTRAL Verwaltungs GmbH, Fürth (Siegelsdorfer Str.1, 90768 Fürth). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der FILTRAL GmbH & Co. VertriebsKG mit dem Sitz in Fürth (Amtsgericht Fürth HRA 6208) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FILTRAL Verwaltungs GmbH, Fürth (Siegelsdorfer Str.1, 90768 Fürth). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Meffert, Uwe, München, * ‒.‒.‒‒.