FITEC AG & Co. KG, Ludwigshafen am Rhein, Otto-Stabel-Str. 2-4, 67059 Ludwigshafen. Neuer Sitz: Karlsruhe. Geschäftsanschrift: Kaiserstraße 209, 76133 Karlsruhe. Der Sitz ist nach Karlsruhe (jetzt Amtsgericht Mannheim HR A 703453) verlegt.
FITEC AG & Co. KG, Karlsruhe, Kaiserstraße 209, 76133 Karlsruhe. Kommanditgesellschaft. Der Sitz ist von Ludwigshafen am Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen, HRA 3726) nach Karlsruhe verlegt. Neue Geschäftsanschrift: Kaiserstraße 209, 76133 Karlsruhe. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Personenbezogene Daten (Sitz und Handelsregisterstelle) von Amts wegen berichtigt bei Persönlich haftender Gesellschafter: R.A.P. Vermögensanlagen Aktiengesellschaft, nunmehr:Karlsruhe (nunmehr Amtsgericht Mannheim HRB 711232), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: G.I.I. Gesellschaft für Immobilien-Investitionen mbH, Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 711180), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnden Umwandlungsbeschluss vom 22. Dezember 2000 aus der "FITEC Vermögensverwaltungs GmbH" (Amtsgericht Ludwigshafen, HRB 3962).
FITEC AG & Co. KG, Ludwigshafen am Rhein, Otto-Stabel-Str. 2-4, 67059 Ludwigshafen.Geschäftsanschrift: Otto-Stabel-Str. 2-4, 67059 Ludwigshafen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.02.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.02.2010 mit der GEDE-WOHN Vermietungs- und Verwaltungs GmbH mit Sitz in Ludwigshafen/Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen HR B 2216) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.