HRB 214765: FJ Leasing GmbH, Burgwedel, Wietzeaue 3, 30938 Burgwedel. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 214765: FJ Leasing GmbH, Burgwedel, Wietzeaue 3, 30938 Burgwedel. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Jahn, Frank, Burgwedel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Jahn, Melanie, Burgwedel, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 214765: FJ Leasing GmbH, Burgwedel, Wietzeaue 3, 30938 Burgwedel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.11.2016 mit Ergänzung vom 12.12.2016. Geschäftsanschrift: Wietzeaue 3, 30938 Burgwedel. Gegenstand: Das Verleasen und die Vermietung von Fahrzeugen, Baugeräten und Werkzeugen sowie der Verkauf von Werkzeugen und Baumaterial sowohl stationär als auch über das Internet. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Jahn, Frank, Burgwedel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Jahn, Melanie, Burgwedel, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der FJ Leasing OHG, Burgwedel (Amtsgericht Hannover, HRA 202986) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 03.11.2016/12.12.2016. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.