FJL Immobilien GmbH & Co. KG, Lindern, (Boschstr. 8, 49699 Lindern).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden LB Linderner Betonwerk GmbH & Co. KG am 25.09.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
FJL Immobilien GmbH & Co. KG, Lindern (Boschstr. 8, 49699 Lindern). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.07.2008 mit der LB Linderner Betonwerk GmbH & Co. KG mit Sitz in Lindern (Amtsgericht Oldenburg HRA 200478) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
FJL Immobilien GmbH & Co. KG, Lindern (Boschstr. 8, 49699 Lindern). Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 18.07.2007 wirksam geworden.
FJL Immobilien GmbH & Co. KG, Lindern (Boschstr. 8, 49699 Lindern, Vermietung eines Bürohauses). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: BZH Lindern GmbH, Lindern (AG Oldenburg, HRB 151978). Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der Lammers Newco I GmbH & Co. KG, nunmehr firmierend unter LB Linderner Betonwerk GmbH & Co. KG, mit Sitz in Lindern (AG Oldenburg, HRA 200478) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 30.08.2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2006. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.