FKS2 GmbH, Obertshausen (Feldstr. 39-45, 63179 Obertshausen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden VITKOVICE Kordt und Rosch GmbH am 21.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
FKS2 GmbH, Obertshausen (Feldstr. 39-45, 63179 Obertshausen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung der Kordt und Rosch Kommanditgesellschaft, jetzt: VITKOVICE Kordt und Rosch GmbH, mit Sitz in Plettenberg (Amtsgericht Iserlohn HRB 3098) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FKS2 GmbH, Obertshausen (Feldstr. 39-45, 63179 Obertshausen). Nicht mehr Geschäftsführer: Krkoska, Jan