FKU Filtersysteme OHG, Untermünkheim (Am Richtbach 14, 74547 Untermünkheim). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 06.11.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
FKU Filtersysteme OHG, Untermünkheim (Am Richtbach 14, 74547 Untermünkheim). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.8.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.8.2007 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "AFS Air Filter Systeme GmbH", Untermünkheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 571707) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FKU Filtersysteme OHG, Untermünkheim (Am Richtbach 14, 74547 Untermünkheim). Offene Handelsgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Frank, Martin Karl Helmut, Künzelsau, * ‒.‒.‒‒; Dr. Kuppinger, Heinz Karl, Bühlertann, * ‒.‒.‒‒.