FLACH BAUER Patentanwälte Partnerschaft, Rosenheim, Adlzreiterstr. 11, 83022 Rosenheim. Die Verschmelzung wurde am 27.08.2013 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München PR 1236).
FLACH BAUER Patentanwälte Partnerschaft, Rosenheim, Adlzreiterstr. 11, 83022 Rosenheim. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2013 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der neu gegründeten Andrae Westendorp Patentanwälte Partnerschaft mit dem Sitz in München (künftig Amtsgericht München) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Partnerschaftsregister der übernehmenden Partnerschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FLACH BAUER Patentanwälte Partnerschaft, Rosenheim, Adlzreiterstr. 11, 83022 Rosenheim. Partnerschaft. Geschäftsanschrift: Adlzreiterstr. 11, 83022 Rosenheim. Gegenstand der Partnerschaft: Gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Patentanwälte. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Bauer, Friedrich, Patentanwalt, Stephanskirchen, * ‒.‒.‒‒; Flach, Dieter, Patentanwalt, München, * ‒.‒.‒‒.