HRA 2393: FLAMMAEROTEC GmbH & Co. KG, Schwerin, Ludwig-Bölkow-Str. 2, 19061 Schwerin. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden FLAMMAEROTEC GmbH (vor Umfirmierung: FLAMM Beteiligung GmbH) am 30.11.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 2393: FLAMMAEROTEC GmbH & Co. KG, Schwerin, Ludwig-Bölkow-Str. 2, 19061 Schwerin. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der FLAMM Beteiligung GmbH mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen, HRB 12713) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 2393: FLAMMAEROTEC GmbH & Co. KG, Schwerin, Ludwig-Bölkow-Str. 2, 19061 Schwerin. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: FLAMMPRECOMP Verwaltung GmbH, Laage (Amtsgericht Rostock HRB 5941).
HRA 2393:FLAMMAEROTEC GmbH & Co. KG, Schwerin, Ludwig-Bölkow-Str. 2, 19061 Schwerin.Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: FLAMMPRECOMP Verwaltung GmbH, Laage (Amtsgericht Rostock HRB 5941), vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen persönlich haftenden Gesellschafter. Ist kein weiterer persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt sie die Gesellschaft allein. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.08.2015 mit der FLAMM Precomp GmbH & Co. KG mit Sitz in Laage (Amtsgericht Rostock, HRA 1171) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FLAMMAEROTEC GmbH & Co. KG, Schwerin, Ludwig-Bölkow-Str. 2, 19061 Schwerin. Geschäftsanschrift: Ludwig-Bölkow-Str. 2, 19061 Schwerin.
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