FLD food logistics Duisburg GmbH, Duisburg, Am Churkamp 20, 47059 Duisburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden FFD advertising GmbH am 29.01.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
FLD food logistics Duisburg GmbH, Duisburg, Am Churkamp 20, 47059 Duisburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.11.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.11.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.11.2012 mit der FFD advertising GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 17780) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FLD food logistics Duisburg GmbH, Duisburg, Daimlerstr. 4, 47167 Duisburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Churkamp 20, 47059 Duisburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.08.2012 mit der MD Transporte GmbH mit Sitz in Wachtendonk (Amtsgericht Kleve, HR B 10903) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FLD food logistics Duisburg GmbH, Duisburg, Daimlerstr. 4, 47167 Duisburg. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 19.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der MD Transporte GmbH, Wachtendonk (Amtsgericht Kleve, HR B 10903) beschlossen. 44.000,00 EUR.
FLD food logistics Duisburg GmbH, Duisburg, Am Churkamp 20, 47058 Duisburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Daimlerstr. 4, 47167 Duisburg.
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