FLEXA Holding GmbH, Hanau, Darmstädter Straße 184, 63456 Hanau. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der FLEXA Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau HRB 93882) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam durch gleichzeitige Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FLEXA Holding GmbH, Hanau, Darmstädter Straße 184, 63456 Hanau. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr.-Ing. Stenger, Michael, Pöcking, * ‒.‒.‒‒.
FLEXA Verwaltungs GmbH, Hanau, (Darmstädter Straße 184, 63456 Hanau).Die Gesellschafterversammlung vom 29.8.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.Neue Firma: FLEXA Holding GmbH.
FLEXA Verwaltungs GmbH, Hanau, (Darmstädter Straße 184, 63456 Hanau).Die Gesellschafterversammlung vom 2.7.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Verwaltung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft nimmt insbesondere die Aufgabe eines persönlich haftenden Gesellschafters von Gesellschaften der FLEXA/Stenger-Unternehmensgruppe, insbesondere der FLEXA Technologies Holding KGaA wahr. Sie führt deren Geschäfte und vertritt sie.
FLEXA Verwaltungs GmbH, Hanau, (Darmstädter Straße 184, 63456 Hanau).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.8.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der FLEXA Technologies Holding KGaA mit Sitz in Hanau (AG Hanau HRB 6587) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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