VR 1050: FLUGVEREIN NIEDERRHEIN DUISBURG e.V., Duisburg (Wallensteinstr. 24, 47058 Duisburg). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Duisburg, VR 5496) am 18.08.2015 wirksam geworden.
VR 1050: FLUGVEREIN NIEDERRHEIN DUISBURG e.V., Duisburg (Wallensteinstr. 24, 47058 Duisburg). Der Verein ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 09.06.2015 und der Mitgliederversammlung des weiteren übertragenden Rechtsträgers, des "Flugsportverein Oberhausen e.V".im "Deutschen Aero Club e.V.", Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg VR 40618) vom 09.06.2015 zu dem dadurch neu gegründeten Flugsportverein Oberhausen Duisburg e.V. mit dem Sitz in Oberhausen verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.