HRA 2832: FMG GmbH & Co. KG, Kavelstorf, Silder Moor 1, 18196 Kavelstorf. Über das Vermögen der Gesellschaft ist das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
FMG GmbH & Co. KG, Kavelstorf (Windmöhlenbarg 2, 18196 Kavelstorf, - Projektmanagement und Consulting für LWL, FM, BP-, Sekundär- und Primärtechnik - Medienortung, Planung und Management für WAN- und LAN-Netze - Herstellen von Geräten und Einrichten von Telekommunikationstechnik (Verteilungs-, Vermittlungs-, Verbindungseinrichtungen) innerhalb und zwischen verschiedenen Carriern auf dem Telekommunikationsmarkt und deren Kollokation - Installation von aktiver Kommunikations- und Netzwerktechnik.). Kommanditgesellschaft. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: FMG Verwaltungs GmbH, Kavelstorf (Amtsgericht Rostock HRB 11012), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der FMG Fernmeldemontage Gohlke GmbH, Kavelstorf (AG Rostock HRB 10245) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.07.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.