FOKUS WERBEART FACTORY GmbH, Dortmund (Kammerstück 43, 44357 Dortmund). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden FOKUS Kommunikation GmbH (vormals FOKUS Kommunikation Voß GmbH) am 25.07.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
FOKUS WERBEART FACTORY GmbH, Dortmund (Kammerstück 43, 44357 Dortmund). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 28.05.2008 mit der FOKUS Kommunikation Voß GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 11545) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FOKUS WERBEART FACTORY GmbH, Dortmund (Kammerstück 43, 44357 Dortmund). Nicht mehr Geschäftsführer: Röhricht, Dirk, Witten, * ‒.‒.‒‒.