HRB 53311: FOLA Abfülltechnik GmbH, Düsseldorf, Wahler Park, Wahler Str. 16, 40472 Düsseldorf. Geschäftsanschrift: Industriestraße 55, 40822 Mettmann. Der Sitz ist nach Mettmann (jetzt Amtsgericht Wuppertal, HRB 29924) verlegt.
HRB 29924: FOLA Abfülltechnik GmbH, Mettmann, Industriestraße 55, 40822 Mettmann. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.07.1995, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB 53311) nach Mettmann beschlossen. Geschäftsanschrift: Industriestraße 55, 40822 Mettmann. Gegenstand: Die Abfüllung von chemischen Produkten, die Entwicklung neuer rationeller und ökologisch sinnvoller Abfüllbehälter und Abfülltechniken für unterschiedliche Produktbereiche, die Entwicklung und Herstellung maschineller Abfüllvorrichtungen für unterschiedliche Produktbereiche, die commerzielle Verwertung neu entwickelter Abfüllbehälter und -techniken, der Handel mit allgemeinen und chemischen Produkten, insbesondere Produkten der Bauchemie, auch die Herstellung von Produkten den Bauchemie, der Vertrieb maschineller Abfüllvorrichtungen sowie der Import und Export mit derartigen Produkten und maschinellen Abfüllvorrichtungen. Soweit sich der Gegenstand des Unternehmens auf chemische Produkte bezieht, deren Herstellung, Abfüllung und/oder Vertrieb gesonderter behördlicher Genehmigungen bedarf, ist das Unternehmen nur dann zur Ausübung entsprechender Geschäftstätigkeit berechtigt, wenn zuvor die betreffenden Genehmigungen vorliegen und die Genehmigungsbedingungen erfüllt sind. Stammkapital: 100.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mildenberger, Freddy, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
FOLA Abfülltechnik GmbH, Kaarst (Wahler Str. 16, Wahler Park, 40472 Düsseldorf). Nach Sitzverlegung nunmehr (AG Düsseldorf, HRB 53311) Düsseldorf.
FOLA Abfülltechnik GmbH, Düsseldorf (Wahler Park, Wahler Str. 16, 40472 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.07.1995, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Kaarst (bisher AG Neuss, HRB 8238) nach Düsseldorf beschlossen. Gegenstand: Die Abfüllung von chemischen Produkten, die Entwicklung neuer rationeller und ökologisch sinnvoller Abfüllbehälter und Abfülltechniken für unterschiedliche Produktbereiche, die Entwicklung und Herstellung maschineller Abfüllvorrichtungen für unterschiedliche Produktbereiche, die commerzielle Verwertung neu entwickelter Abfüllbehälter und -techniken, der Handel mit allgemeinen und chemischen Produkten, insbesondere Produkten der Bauchemie, auch die Herstellung von Produkten den Bauchemie, der Vertrieb maschineller Abfüllvorrichtungen sowie der Import und Export mit derartigen Produkten und maschinellen Abfüllvorrichtungen. Soweit sich der Gegenstand des Unternehmens auf chemische Produkte bezieht, deren Herstellung, Abfüllung und/oder Vertrieb gesonderter behördlicher Genehmigungen bedarf, ist das Unternehmen nur dann zur Ausübung entsprechender Geschäftstätigkeit berechtigt, wenn zuvor die betreffenden Genehmigungen vorliegen und die Genehmigungsbedingungen erfüllt sind. Stammkapital: 100.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Mildenberger, Freddy, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.