11 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Thomsen, Jörg, Kaarst, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Wieberneit, Bernd, Idstein, * ‒.‒.‒‒ |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen:
von Waldberg, Victor, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
17.04.2024
Staiger |
10 |
c)
Gegenstand geändert; nun:
2.1. Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuchs ("KAGB").
Gegenstand des Unternehmens ist die
kollektive Vermögensverwaltung von
inländischen Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen, in- oder
ausländischen Alternativen
Investmentfonds ("AIF").
2.2 Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung:
2.2.1 Offene inländische Spezial-AIF mit
festen Anlagebedingungen gemäß § 284
KAGB sowie allgemeine offene inländische
Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - unter
Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283
KAGB-, welche in folgende
Vermögensgegenstände investieren:
(i) Immobilien,
(ii) Beteiligungen an Immobilien-
Gesellschaften,
(iii) Beteiligungen an Infrastruktur-
Projektgesellschaften, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann,
(iv) Bankguthaben sowie Wertpapiere nach
Maßgabe der Vorschriften des § 253 Abs. 1
Satz 1 Nr. 4 KAGB im Rahmen der
Liquiditätsanlagen.
2.2.2 Geschlossene inländische Spezial-
AIF gemäß § 285 KAGB, die in folgende
Vermögensgegenstände investieren:
(i) Immobilien, einschließlich Wald, Forst-
und Agrarland,
(ii) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport
und zur Speicherung von Strom, Gas oder
Wärme aus erneuerbaren Energien,
(iii) Beteiligungen an Infrastruktur-
Projektgesellschaften, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt
werden kann,
(iv) Anteile oder Aktien an Gesellschaften,
die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der
Satzung nur Vermögensgegenstände im
Sinne des vorstehenden Buchstaben (i) und
(ii) sowie die zur Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder
Beteiligungen an solchen Gesellschaften
erwerben dürfen,
2.2.3 Erworben werden dürfen ferner
(i) die zur Bewirtschaftung der unter 2.2.1
und 2.2.2 genannten
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände sowie für
Vermögensgegenstände im Sinne von 2.2.2
(ii) genutzte Infrastruktur und
(ii) Vermögensgegenstände nach § 195
KAGB sowie Wertpapiere nach Maßgabe
der Vorschriften des § 253 Abs. 1 Satz 1
Nr. 4 KAGB im Rahmen der
Liquiditätsanlagen.
2.3 Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind auch EU-
Spezial-AIF sowie ausländische Spezial-
AIF, die den vorstehend unter 2.2
dargestellten inländischen
Investmentvermögen entsprechen und
unter Berücksichtigung der Anlagegrenzen
ausschließlich in die dort genannten
Vermögensgegenstände investieren.
2.4 Die Gesellschaft betreibt folgende
Dienst- und Nebendienstleistungen:
(a) die Verwaltung einzelner, nicht in
Finanzinstrumente im Sinne von § 1 Abs.
11 Kreditwesengesetz angelegter,
Vermögensgegenstände im Sinne von §
2.2.1 und § 2.2.2 für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung), und
Anlageberatung,
(b) Vertrieb von Anteilen oder Aktien an
fremden Investmentvermögen,
(c) sonstige Tätigkeiten, die mit den in
diesem Absatz genannten Dienstleistungen
und Nebendienstleistungen unmittelbar
oder mittelbar verbunden sind.
2.5 Die Gesellschaft darf Geschäfte
betreiben, die zur Anlage ihres eigenen
Vermögens erforderlich sind.
2.6 Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen oder Unternehmen
gründen, wenn der Geschäftszweck des
Unternehmens gesetzlich oder
satzungsgemäß im Wesentlichen auf die
Geschäfte ausgerichtet ist, die die
Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine
Haftung der Gesellschaft aus der
Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist. Die
Gesellschaft kann im In- und Ausland
Zweigniederlassungen errichten oder
erwerben.
2.7 Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf
die Gesellschaft nicht betreiben. |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Pfleger, Holger, Ketsch, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2023 mit Nachtrag
vom 24.07.2023 hat die Neufassung des
Gesellschaftsvertrages beschlossen. |
a)
25.07.2023
Staiger |