HRB 16192: FONFARA-Bau Gesellschaft mbH, Taunusstein, Chattenpfad 22, 65232 Taunusstein. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 16192: FONFARA-Bau Gesellschaft mbH, Taunusstein, Chattenpfad 22, 65232 Taunusstein. Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
FONFARA-Bau Gesellschaft mbH, Taunusstein, Chattenpfad 22, 65232 Taunusstein. Geschäftsanschrift: Chattenpfad 22, 65232 Taunusstein. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführerin: Fonfara, Erika, Taunusstein, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Dr. Dr. h.c. Müller-Fonfara, Robert, Taunusstein, * ‒.‒.‒‒. Prokura von Amts wegen gem. § 117 Abs. 1 InsO erloschen: Dr. Dr. h.c. Müller-Fonfara, Robert, Taunusstein, * ‒.‒.‒‒.
FONFARA-Bau Gesellschaft mbH, Taunusstein (Chattenpfad 11, 65232 Taunusstein). Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 IN 663/02) vom 22.08.2012 ist das Insolvenzverfahren mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.