HRB 19107: FOODPOL CONCEPT CATERING GmbH, Meerbusch, Böhlerstraße 1, 40667 Meerbusch. Nicht mehr Geschäftsführer: Brüggen, Volker, Neuss, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Wessel, Lars, Willich, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Broich, Wilhelm Georg, Kaarst, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 19107: FOODPOOL CONCEPT CATERING GmbH, Meerbusch, Böhlerstraße 1, 40667 Meerbusch. Von Amts wegen berichtigt: FOODPOL CONCEPT CATERING GmbH.
HRB 19107: FOODPOOL CONCEPT CATERING GmbH, Meerbusch, Böhlerstraße 1, 40667 Meerbusch. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20. Dezember 2016. Geschäftsanschrift: Böhlerstraße 1, 40667 Meerbusch. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: - Zweigniederlassung Berlin, 12103 Berlin, Geschäftsanschrift: Bessemerstraße 16, 12103 Berlin; - Zweigniederlassung Hamburg, 20537 Hamburg, Geschäftsanschrift: Wendenstraße 195, 20537 Hamburg. Gegenstand: Betrieb eines Partyservice, Herrichtung und Lieferung von Speisen und Getränken, Bereitstellung von Dienstleistungen, Bereitstellung und Vermietung von Geschirr, Vermittlung von Künstlern sowie Durchführung und Organisation von Festlichkeiten und Marketing, ferner Tisch- und Raumdekorationen sowie Außengestaltungen, Verleih und Verkauf sowie Vermittlung von Topfpflanzen und Bäumen, ferner Herstellung von Blumengestecken, Arrangements, Raumdekorationen mit Stoffen sowie mit Frisch- und Seidenblumen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Brüggen, Volker, Neuss, * ‒.‒.‒‒; Schlichting, Kay, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.