HRB 476: FORMA Glasmaschinen - Fr. Wilhelm Kutzscher GmbH, Zwiesel, Frauenauer Straße 40 a, 94227 Zwiesel. Die Verschmelzung wurde am 01.09.2015 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Landesgericht Ried im Innkreis Firmenbuchnummer FN 64574).
HRB 476:FORMA Glasmaschinen - Fr. Wilhelm Kutzscher GmbH, Zwiesel, Frauenauer Straße 40 a, 94227 Zwiesel.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 08.07.2015 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2015 mit der FORMA-KUTZSCHER Glas GmbH mit dem Sitz in Neukirchen an der Enknach (Firmenbuch des Landesgerichts Ried im Inkkreis, FN 64574m) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
HRB 476:FORMA Glasmaschinen - Fr. Wilhelm Kutzscher GmbH, Zwiesel, Frauenauer Straße 40 a, 94227 Zwiesel.Die Gesellschaft hat am 10.07.2015 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der FORMA-KUTZSCHER Glas GmbH mit dem Sitz in Neukirchen an der Enknach/Österreich (Firmenbuch des Landesgerichts Ried im Innkreis, FN 64574m) eingereicht. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 1 00-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen FORMA Glasmaschinen - Fr. Wilhelm Kutzscher GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG i.V.m § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der FORMA-KUTZSCHER Glas GmbH unter deren Geschäftsanschrift Salzburger Straße 1, A-5145 Neukirchen an der Enknach, geltend zu machen.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.Gläubigern der übernehmenden FORMA-KUTZSCHER Glas GmbH ist nach § 3 Abs. 2 österr. EU-VerschG i.V.m § 96 Abs. 2 österr. GmbH- Gesetz und § 226 österr. AktG, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung in Österreich zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können; dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Insolvenzverfahren ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben.Unter folgender Anschrift können Gläubiger der FORMA-KUTZSCHERGlas GmbH kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten derAusübung ihrer Rechte einholen: FORMA-KUTZSCHER Glas GmbH,Salzburger Straße 1, A-5145 Neukirchen an der Enknach.
HRB 476:FORMA Glasmaschinen - Fr. Wilhelm Kutzscher GmbH, Zwiesel, Angerstraße 30, 94227 Zwiesel.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Frauenauer Straße 40 a, 94227 Zwiesel.
FORMA Glasmaschinen - Fr. Wilhelm Kutzscher GmbH, Zwiesel, Angerstraße 30, 94227 Zwiesel. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ilk, Emil, Kaufmann, Zwiesel.
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