FORMAT Promotion GmbH, Hamburg, Holstenstraße 103, 22767 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Holstenstraße 103, 22767 Hamburg.
FORMAT Promotion GmbH, Hamburg (Arnoldstr. 47, 22763 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand: Herausgabe von Publikationen jeglicher Art, Promotion, Herstellung und Verkauf von Drucksachen, Mailorderversand für CDs, Kleidung und Trendartikeln, die Künstlervermittlung, die Vermittlung von DJ's sowie der Betrieb einer Arbeitsvermittlungsagentur. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: van den Nieuwendijk, Matthias, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann van den Nieuwendijk, Matthias, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma mushroom media e.k. in Hamburg (AG Hamburg HRA 94416) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 16.08.2006. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 05.09.2006 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Unternehmen ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.