Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
|
|
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Haumann, Dirk Andreas, Filderstadt,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Schenk, Thomas, Kirchheim unter Teck,
* ‒.‒.‒‒ |
|
|
a)
20.10.2023
Gerst |
10 |
|
|
|
Prokura erloschen:
Manz, Stefan, Fluorn-Winzeln, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
11.04.2023
Gerst |
HRB 440457: FORMTEC Kunststofftechnik GmbH, Dornstetten, Otto-Hahn-Straße 3-8, 72280 Dornstetten. Prokura erloschen: Hoffmann, Mark, Filderstadt, * ‒.‒.‒‒. Prokura geändert; nun: Einzelprokura: Manz, Stefan, Fluorn-Winzeln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 440457: FORMTEC Kunststofftechnik GmbH, Dornstetten, Otto-Hahn-Str. 3, 72280 Dornstetten. Änderung der Geschäftsanschrift: Otto-Hahn-Straße 3-8, 72280 Dornstetten.
HRB 440457: FORMTEC Kunststoffe GmbH, Dornstetten, Otto-Hahn-Str. 3, 72280 Dornstetten. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: FORMTEC Kunststofftechnik GmbH. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) sind aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaften mit beschränkter Haftung "FORMTEC PUR- Verarbeitungs-GmbH", Dornstetten (Amtsgericht Stuttgart HRB 440674) "FORMTEC Kunststofftechnik GmbH", Dornstetten (Amtsgericht Stuttgart HRB 733507) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen