HRB 52949: FORTAS AG, Rösrath, An der Grünen Furth 7, 51503 Rösrath. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 13.12.2018 im Wege des Formwechsels in die FORTAS GmbH mit Sitz in Rösrath (Amtsgericht Köln, HRB 96608) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 52949: FORTAS AG, Rösrath, An der Grünen Furth 7, 51503 Rösrath. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Büchner, Andreas, Elsdorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 52949: FORTAS AG, Rösrath, An der Grünen Furth 7, 51503 Rösrath. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
HRB 52949: FORTAS AG, Rösrath, An der Grünen Furth 7, 51503 Rösrath. Bestellt als Vorstand: Priske, Bernd, Willich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 52949:FORTAS AG, Rösrath, An der Grünen Furth 7, 51503 Rösrath.Die Hauptversammlung hat am 08.07.2014 beschlossen, die Satzung in § 4 (Vorstand, Vertretung) Ziffern 6 und 7 unter Aufhebung der bisherigen Fassung neu zu fassen und damit unter Aufhebung der bisherigen Kapitalia I und II ein neues genehmigtes Kapital I und ein neues genehmigtes Kapital II zu schaffen.. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 07. Juli 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt Euro 3.200.000,00 durch Ausgabe neuer stimmberechtigter, auf den Namen lautender Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bar- und/oder Sacheinlagen erfolgen.Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnberechtigung zu bestimmen sowie die weiteren Einzelheiten einer Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung insbesondere den Ausgabebetrag und das für die neuen Aktien zu leistende Entgelt festzusetzen sowie die Einräumung des Bezugsrechts im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG zu bestimmen. Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 07. Juli 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zum insgesamt Euro 3.200.000,00 durch Ausgabe neuer stimmberechtigter, auf den Namen lautender Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Die Kapitalerhöhungen können gegen Bar- und/oder Sacheinlagen erfolgen. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen von Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnberechtigung zu bestimmen sowie die weiteren Einzelheiten einer Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Ausgabebetrag und das für die neuen Aktien zu leistende Entgelt festzusetzen sowie die Einräumung des Bezugsrechts im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 5 AktG zu bestimmen.
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