HRB 96608: FORTAS GmbH, Rösrath, An der Grünen Furth 7, 51503 Rösrath. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Büchner, Andreas, Elsdorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 96608: FORTAS GmbH, Rösrath, An der Grünen Furth 7, 51503 Rösrath. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.12.2018. Geschäftsanschrift: An der Grünen Furth 7, 51503 Rösrath. der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an mittelständischen Unternehmen, auch an Aktiengesellschaften und Handelsgesellschaften sowie deren wirtschaftliche Beratung. Innerhalb dieser Grenze ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, mit Ausnahme von Bankgeschäften im Sinne des § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen und von Geschäften im Sinne von § 34 c GewO. 12.954.185,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Priske, Bernd, Willich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der FORTAS AG, Rösrath (Amtsgericht Köln, HRB 52949) nach Maßgabe des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 13.12.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.