Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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|
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Vehoff, Patrick, Neuss, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Thomsen, Thomas, Haan, * ‒.‒.‒‒ |
Prokura erloschen:
Weingarten, Mark, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Bollig, Markus, Bonn, * ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Günther, Martin, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
15.04.2025
Aydin |
HRB 31984: FORUMFINANZ Vermögensberatungs- und Vermittlungs-GmbH, Wuppertal, Schlossbleiche 30, 42103 Wuppertal. Änderung zur Geschäftsanschrift: Barmenia-Allee 1, 42119 Wuppertal.
HRB 31984: FORUMFINANZ Vermögensberatungs- und Vermittlungs-GmbH, Wuppertal, Schlossbleiche 30, 42103 Wuppertal. Nicht mehr Geschäftsführer: Groß, Michael, Sprockhövel, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Groß, Michael, Sprockhövel, * ‒.‒.‒‒; Weingarten, Mark, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒.
HRB 31984: FORUMFINANZ Vermögensberatungs- und Vermittlungs-GmbH, Wuppertal, Schlossbleiche 30, 42103 Wuppertal. Prokura geändert (Berichtigung des Geburtsdatums), nunmehr: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bollig, Markus, Bonn, * ‒.‒.‒‒.
HRB 28284: FORUMFINANZ Vermögensberatungs- und Vermittlungs-AG, Wuppertal, Schlossbleiche 30, 42103 Wuppertal. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Wuppertal, HRB 31984) am 11.08.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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