HRB 13576: FOTO-TEAM Baunatal GmbH, Kassel, Hermann-Hesse-Weg 6, 34292 Ahnatal. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 13576: FOTO-TEAM Baunatal GmbH, Kassel, Hirschbergstraße 5, 34123 Kassel. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Hermann-Hesse-Weg 6, 34292 Ahnatal.
HRB 13576: FOTO-TEAM Baunatal GmbH, Kassel, Hirschbergstraße 5, 34123 Kassel. Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinschaftlich vertreten. Bestellt als Liquidator: Witzovsky, Uwe, Ahnatal, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Witzovsky, Uwe, Kassel, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
FOTO-TEAM Baunatal GmbH, Kassel, Ginsterweg 16, 34125 Kassel. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Hirschbergstraße 5, 34123 Kassel.
FOTO-TEAM Baunatal GmbH, Baunatal, Ginsterweg 16, 34125 Kassel. Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz), § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.500,00 EUR auf 27.500,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der FOTO-TEAM Fotolaborbetrieb GmbH sowie die Sitzverlegung nach Kassel beschlossen. Neuer Sitz: Kassel. Geschäftsanschrift: Ginsterweg 16, 34125 Kassel. Neues Stammkapital: 27.500,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der FOTO-TEAM Fotolaborbetrieb GmbH mit Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel HRB 4893) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.