HRA 2898: FP Lux Solar GmbH & Co. Köthen BF 3 KG, Köthen, Feldstraße 5, 06388 Köthen OT Baasdorf. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der FP Lux Solar gmbH & Co. Köthen BF 4 KG mit dem Sitz in Köthen- Baasdorf (Amtsgericht Stendal HRA 2897) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 26.05.2021 wirksam geworden.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 2842: FP Lux Solar GmbH & Co. Köthen BF 10 KG, Köthen-Baasdorf, Feldstr. 5, 06388 Köthen OT Baasdorf. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der FP Lux Solar gmbH & Co. Köthen BF 4 KG mit dem Sitz in Köthen- Baasdorf (Amtsgericht Stendal HRA 2897) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 26.05.2021 wirksam geworden.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 2845: FP Lux Solar GmbH & Co. Köthen BF 2 KG, Köthen, Feldstr. 5, 06388 Köthen OT Baasdorf. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der FP Lux Solar gmbH & Co. Köthen BF 4 KG mit dem Sitz in Köthen- Baasdorf (Amtsgericht Stendal HRA 2897 ) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 26.05.2021 wirksam geworden.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 2898:FP Lux Solar GmbH & Co. Köthen BF 3 KG, Köthen, Feldstraße 5, 06388 Köthen OT Baasdorf.Firmierung von Amts wegen geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: FP LUX SOLAR GMBH, Harmstorf (AG Tostedt HRB 202932).
HEINST GmbH & Co. Solar KG, Köthen, Feldstr. 5, 06388 Köthen OT Baasdorf. Neue Firma: FP Lux Solar GmbH & Co. Köthen BF 10 KG. Neuer Sitz: Köthen-Baasdorf. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: HEINST GmbH, Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main HRB 88633). Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: FP Lux Solar GmbH, Harmstorf (Amtsgericht Tostedt HRB 202932), einzelvertretungsberechtigt. Die Firma ist geändert.
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