Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
7 |
|
|
b)
Geschäftsführer:
2.
Früh, Målin Lis, * ‒.‒.‒‒, Ham-
burg
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
Nicht mehr Prokurist:
1. Früh, Målin Lis |
|
a)
03.08.2022
Treichel |
HRB 3255 PI: FRÜTEC - technical supply GmbH, Schenefeld/Krs. Pinneberg, Hasselbinnen 2, 22869 Schenefeld. Prokura: Änderung zu Nr. 1: Änderung der Vertretungsmacht; Berichtigung des Vornamens von Amts wegen; Früh, Målin Lis, * ‒.‒.‒‒, Hamburg; Einzelprokura
HRB 3255 PI: FRÜTEC - technical supply GmbH, Schenefeld/Krs. Pinneberg, Hasselbinnen 2, 22869 Schenefeld. Gegenstand: Im- und Export sowie der Handel mit technischer Ausrüstung für Schifffahrt, Werften und Industrie sowie die Übernahme von Vertretungen für Ausrüstungsartikel, insbesondere Betreuung von ausländischen Schifffahrtskunden. Vertretungsregelung: Die Eintragung ist von Amts wegen ergänzt; Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.02.2019 ist der Gesellschaftsvertrag vollständig Neu gefasst, insbesondere geändert in § 2.
HRB 3255 PI: FRÜTEC - technical supply GmbH, Schenefeld/Krs. Pinneberg, Hasselbinnen 2, 22869 Schenefeld. Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Früh, Preben, * ‒.‒.‒‒, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Früh, Malin Lis, * ‒.‒.‒‒, Hamburg; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen.
HRB 3255 PI: Firma vormals: FRÜTEC - technische Ausrüstung GmbH, Schenefeld/Krs. Pinneberg, Hasselbinnen 2, 22869 Schenefeld. Name der Firma: FRÜTEC - technical supply GmbH; Kapital: 25.600,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2016 ist das Stammkapital auf 25.564,59 EUR umgestellt und sodann auf 25.600,00 EUR erhöht sowie die Firma und der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1, 3 und 6. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind die FRÜTEC technical supply GmbH mit Sitz in Schenefeld (Amtsgerichts Pinneberg, HRB 8841 PI) und die IDEE individuelle Lösungen GmbH mit Sitz in Schenefeld (Amtsgerichts Pinneberg, HRB 3255 PI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.