HRB 8751: Frankonia Eurobau Markt-Carree Halle II GmbH, Nettetal, Hübeck 5, 41334 Nettetal. Nicht mehr Geschäftsführer: Thielemann, Werner, Kempen, * ‒.‒.‒‒.
Frankonia Eurobau Markt-Carree Halle II GmbH, Nettetal, Hübeck 5, 41334 Nettetal.Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2010 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 6 - nunmehr § 7 - (Vertretung), beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Bebauung, Vermietung und Vermarktung des Grundstücks "Markt-Carree" in Halle (Saale), Brüderstraße 15, Rathausstraße 1-2, 3, 4, Markt 22-24 und Marktplatz 21, 23 für eigene oder fremde Rechnung einschließlich genehmigungspflichtiger Tätigkeiten im Sinne des § 34c GewO. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.IIn Bezug auf Rechtshandlungen, welche im Investitions- und Finanzplan gemäß § 6 ausdrücklich vorgesehen sind, sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Im Übrigen bleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gesellschafter können durch Beschluss hiervon im Einzelfall oder für bestimmte Arten von Geschäften Ausnahmen zulassen. Nicht mehr Geschäftsführer: Habben, Uwe, Greven, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Thielemann, Werner, Kempen, * ‒.‒.‒‒.
Frankonia Eurobau Markt-Carree Halle II GmbH, Nettetal (Hübeck 5, 41334 Nettetal). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.06.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.06.2006 mit der Frankonia Eurobau Markt-Carree Halle I mit Sitz in Nettetal (AG Krefeld HRB 8750) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.