FREDSBRUDER GmbH, Dinslaken, Hünxer Str. 368, 46537 Dinslaken. Geändert, nunmehr Geschäftsanschrift: Kurt-Schumacher-Str. 269, 46539 Dinslaken.
FREDSBRUDER GmbH, Dinslaken, Hünxer Str. 368, 46537 Dinslaken.Entstanden durch Ausgliederung des Unternehmens FREDSBRUDER e.K. mit Sitz in Dinslaken (Amtsgericht Duisburg, HRA 10573 ) aus dem Vermögen des Inhabers nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 08.07.2009.
FREDSBRUDER GmbH, Dinslaken, Hünxer Str. 368, 46537 Dinslaken.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.07.2009. Geschäftsanschrift: Hünxer Str. 368, 46537 Dinslaken. Gegenstand: sind die Produktion und der Vertrieb von Lederwaren jeglicher Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Alef, Constanze, Dinslaken, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Unternehmens FREDSBURGER e.K. mit Sitz in Dinslaken (Amtsgericht Duisburg, HR A 10573 ) aus dem Vermögen des Inhabers nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 08.07.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.