FREMA Maschinenbau GmbH, Herbolzheim (Allmendstr. 1. 2, 79336 Herbolzheim). Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 27.04.2007 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "FREMA GmbH & Co. KG", Herbolzheim (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 700581) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Freiburg
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