FRESH FACTORY Lebensmittel GmbH, Hamburg (Porgesring 11, 22113 Hamburg). Die Firmierung des Rechtsträgers neuer Rechtsform lautet richtig: FRESH FACTORY GmbH & Co. KG. Berichtigung der Eintragungen vom 27.09.2006 und 12.10.2006
FRESH FACTORY Lebensmittel GmbH, Hamburg (Porgesring 11, 22113 Hamburg). Die Firmierung des Rechtsträgers neuer Rechtsform lautet richtig: FRESH FACTORY GmbH Co. & KG. Berichtigung der Eintragung vom 27.09.2006.
FRESH FACTORY Lebensmittel GmbH, Hamburg (Porgesring 11, 22113 Hamburg). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.08.2006 im Wege des Formwechsels in die FRESH FACTORY GmbH Co. KG mit Sitz in Hamburg umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Hamburg HRA 104603) am 27.09.2006 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.