FRESSNAPF - TIERNAHRUNG D + S GmbH, Losheim am See, Elt 7, 66679 Losheim am See. Nicht mehr Geschäftsführer, nun: Geschäftsführer: Schuler, Stefan, Losheim am See, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
FRESSNAPF - TIERNAHRUNG D + S GmbH, Losheim am See, Elt 7, 66679 Losheim am See. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.06.2011. Geschäftsanschrift: Elt 7, 66679 Losheim am See. Der Betrieb eines Tiernahrungs- Zubehörgeschäfts. 30.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schuler, Stefan, Losheim am See, * ‒.‒.‒‒. Geschäftsführer: Dillenburger, Marlies, Losheim am See, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Schuler, Kerstin, Losheim am See, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung der Teilbetriebe Carl- Zeiss-Straße 10 in 66740 Saarlouis, Linxweilerstraße 31 in 66606 St. Wendel, Haagstraße 60 in 66679 Losheim am See, Industriestraße 3 in 66869 Kusel und Torfstraße 11 in 66849 Landstuhl der FRESSNAPF- TIERNAHRUNG D + K GmbH mit Sitz in Losheim am See (Amtsgericht Saarbrücken HRB 18308) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 08.06.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.06.2011. Die Abspaltung wurde am 11.08.2011 auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers eingetragen.. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.