HRB 43976: FREY ADV GmbH, Ratingen, Chausseestraße 189, 15712 Königs Wusterhausen. Nach Namens- und Wohnortänderung: Geschäftsführer: Frey, Marie-Theres, Kirn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Wohnortänderung: Geschäftsführer: Wichmann, Lars, Heidesee, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 43976: FREY ADV GmbH, Ratingen, Niederkasseler Lohweg 181, 40547 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Chausseestraße 189, 15712 Königs Wusterhausen.
HRB 43976: FREY ADV GmbH, Ratingen, Niederkasseler Lohweg 181, 40547 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Feldmann, Frank, Heidesee OT Friedersdorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 43976: FREY ADV GmbH, Ratingen, Niederkasseler Lohweg 181, 40547 Düsseldorf. Bestellt als Geschäftsführer: Bäßler, Marie-Theres, Berlin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 43976:FREY ADV GmbH, Ratingen, Niederkasseler Lohweg 181, 40547 Düsseldorf.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 05.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2014 und der Gesellschafterversammlung der DGN Deutsches Gesundheitsnetz GmbH vom 05.08.2014 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die DGN Deutsches Gesundheitsnetz GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 35357) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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