FRIATEC-Rheinhütte Beteiligungs-GmbH, Wiesbaden (Rheingaustraße 96 - 100, 65203 Wiesbaden). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden FRIATEC Aktiengesellschaft mit Sitz in Mannheim ( Amtsgericht Mannheim - HRB 5275 - am 16.07.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
FRIATEC-Rheinhütte Beteiligungs-GmbH, Wiesbaden (Rheingaustraße 96 - 100, 65203 Wiesbaden). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft vom selben Tag mit der FRIATEC Aktiengesellschaft mit Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim - HRB 5275 - ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FRIATEC-Rheinhütte Beteiligungs-GmbH, Wiesbaden (Rheingaustraße 96 - 100, 65203 Wiesbaden). Die Gesellschafterversammlung vom 04.06.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1, § 2 (Gegenstand) und § 4 beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Beteiligung an Produktionsbetrieben und Handelsunternehmen aller Art im In- und Ausland, die Übernahme der persönlichen Haftung in anderen Gesellschaften gegen übliche Vergütung, auch mit Kapitaleinsatz, die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung in solchen Unternehmen. Entwicklung, Konstruktion und Produktion von Pumpen, Armaturen und gleichartigen oder ähnlichen Erzeugnissen unter Verwendung von synthetischen Werkstoffen, deren Vertrieb, sowie der Handel mit derartigen Produkten und die Durchführung aller sonstigen Geschäfte und Maßnahmen, die zur Erreichung des Unternehmenszweckes notwendig und nützlich erscheinen. Die Gesellschaft ist Komplementärin der Firma FRIATEC-Rheinhütte GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Vereinigte Kunststoff-Pumpen Gesellschaft mbH mit Sitz in Rennerod ( Amtsgericht Montabaur - HRB 1941- ) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.