FRIESLAND Coberco Deutschland Holding GmbH, Kalkar-Kehrum, Uedemer Straße 1 - 7, 47546 Kalkar. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden FrieslandCampina Germany GmbH am 28.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
FRIESLAND Coberco Deutschland Holding GmbH, Kalkar-Kehrum, Uedemer Straße 1 - 7, 47546 Kalkar. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.07.2010 mit der FrieslandCampina Germany GmbH mit Sitz in Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart, HRB 107829) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FRIESLAND Coberco Deutschland Holding GmbH, Kalkar-Kehrum, Uedemer Straße 1 - 7, 47546 Kalkar. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.07.2010 mit der Friesland Drinks Deutschland GmbH mit Sitz in Kalkar (Amtsgericht Kleve, HRB 3511) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FRIESLAND Coberco Deutschland Holding GmbH, Kalkar-Kehrum, Uedemer Straße 1-7, 47546 Kalkar.Geschäftsanschrift: Uedemer Straße 1 - 7, 47546 Kalkar. Mit der Campina GmbH, Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart, HRB 107829) als herrschendem Unternehmen ist am 10./20.07.2009 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2009 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und den zustimmenden Beschluss Bezug genommen.
FRIESLAND Coberco Deutschland Holding GmbH, Kalkar-Kehrum, Uedemer Straße 1-7, 47546 Kalkar.Bestellt als Geschäftsführer: Hendriksen, Johannes Jacobus Jozef - gen. Hans -, Velp/Niederlande, * ‒.‒.‒‒; Saelman, Franciscus Jan Joseph - gen. Frans J.J. -, Laren/Niederlande, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsanschrift: Uedemer Straße 1-7, 47546 Kalkar.
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