HRB 11012: FRIMO Viersen GmbH, Viersen, Linder Straße 34, 41751 Viersen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden FRIMO Group GmbH am 29.03.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 11012: FRIMO Viersen GmbH, Viersen, Linder Straße 34, 41751 Viersen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.02.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der FRIMO Group GmbH mit Sitz in Lotte (Amtsgericht Steinfurt, HRB 6028) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 11012: FRIMO Viersen GmbH, Viersen, Linder Straße 34, 41751 Viersen. Der mit der FRIMO Group GmbH, Lotte (Amtsgericht Steinfurt HR B 6028) am 16.12.2004 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 19.11.2014 geändert worden. Die Gesellschafterversammlung vom selben Tage hat der Änderung zugestimmt.
FRIMO Viersen GmbH, Viersen, Linder Straße 34, 41751 Viersen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.02.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der kh engineering GmbH mit Sitz in Viersen (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 10286) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FRIMO Viersen GmbH, Viersen, Linder Straße 34, 41751 Viersen. Prokura erloschen: Hoppe, Thomas, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒.
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