HRB 21256: FRUCHTCARGO Speditionsgesellschaft mbH, Wörth am Rhein, In den Niederwiesen 3, 76744 Wörth am Rhein. Nicht mehr Geschäftsführer: Bähr, Dieter, Kuhardt, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Ehrmann, Yannick, Gambsheim / Frankreich, * ‒.‒.‒‒; Weiss, Jean Noel, Seebach / Frankreich, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
FRUCHTCARGO Speditionsgesellschaft mbH, Wörth am Rhein, In den Niederwiesen 3, 76744 Wörth am Rhein. Bestellt als Geschäftsführer: Bähr, Dieter, Kuhardt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Joerger, Gérard, Mothern / Frankreich, * ‒.‒.‒‒.
FRUCHTCARGO Speditionsgesellschaft mbH, Wörth am Rhein, In den Niederwiesen 3, 76744 Wörth am Rhein. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.04.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.04.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.04.2012 mit der KSG Speditonsgesellschaft mbH Kehl mit Sitz in Kehl (Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 701585) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FRUCHTCARGO Speditionsgesellschaft mbH, Wörth am Rhein, In den Niederwiesen 3, 76744 Wörth am Rhein. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.01.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.01.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.01.2012 mit der CARGOTIME Speditionsgesellschaft mbH mit Sitz in Wörth am Rhein (Amtsgeicht Landau in der Pfalz HRB 30872) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
FRUCHTCARGO Speditionsgesellschaft mbH, Wörth am Rhein, In den Niederwiesen 3, 76744 Wörth am Rhein.Geschäftsanschrift: In den Niederwiesen 3, 76744 Wörth am Rhein. Vertretungsregelung geändert, nunmehr: Geschäftsführer: Joerger, Gérard, Mothern / Frankreich, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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